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Ist ein Balkonkraftwerk mit Speicher meldepflichtig?

Ja. In Deutschland müssen sowohl Balkonkraftwerk als auch der dazugehörige Speicher im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt – die Registrierung im MaStR genügt, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Frist für die Anmeldung beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme aller Komponenten. Die Registrierung ist kostenfrei

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